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Schauordnung I. Wesen der Bundesschau (Zweck- und Zielsetzung) Die Charolais- Bundesschau wird vom Verband der Deutschen Charolais- Züchter in eigener Verantwortung und unter Einhaltung Die verantwortlichen Vertreter der
Landesverbände, der Kör- und Bewertungskommissionen werden seitens des Bundesverbandes angehalten, sich anhand der Qualität
der Tiere und des Richters II. Zulassung zur Schau Alle Mitglieder des Verbandes der Deutschen
Charolais- Züchter Als Anforderung an das Einzeltier legt der Bundesverband der Deutschen Charolais- Züchter fest: 1. Für männliche Tiere bis zu einem Jahr gilt als 2. Für weibliche Tiere bis zu einem Jahr muß eine 3. Das Erstkalbealter von Kühen darf 38 Monate nicht überschreiten. 4. Der Bundesverband der Deutschen
Charolais- Züchter III. Klasseneinteilung A. Weibliche Tier Klasse 1 Kühe mit Kälbern Klasse 2 Kühe ohne Kälber Klasse 3 Tragende Färsen über 24 Monate Klasse 4 Färsen 13 - 24 Monate Klasse 5 Weibliche Kälber, 6-12 Monate B. Männliche Tiere Klasse 6 Bullen über 24 Monate Klasse 7 Bullen, 13 - 24 Monate Klasse 8 Männliche Kälber, 6-12 Monate C. Züchtersammlungen Klasse 9 Mindestens vier von einem Züchter gezogene Stichtag für die Alterseinstufung ist der Tag der Schau Bei Bedarf entscheidet der Vorstand über die Ausschreibung weiterer Klassen, sowie über eine etwaige Streichung oder Ergänzung verbleibender Klassen. Eine
Zuordnung verbleibender Tiere in die nächst höhere oder
niedrigere Klasse erfolgt bis zum Aus jeder Klasse werden ein Sieger- und ein
Reservesiegertier IV. Nennung Die Nennungen der Schautiere sind in formloser Art schriftlich zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Termin der Geschäftsstelle mitzuteilen. Danach wird nach Einholung der Entsprechenden Unterlagen aus den Herdbüchern der einzelnen Landesverbände über die Teilnahme entschieden, und es erfolgt die Veröffentlichung im Schaukatalog. V. Veterinärbestimmungen Um die Gesundheit der Ausstellungstiere zu sichern und eine VI. Richter Die Richter werden vom Vorstand bestimmt und am Schautag vorgestellt. VII. Ausschreibung Der Bundesverband der Deutschen
Charolais- Züchter verschickt a) Zeit und Ort der Schau b) Veterinärbestimmungen c) Ausschreibung der Klassen d) Nenn- oder Startgeld
VIII. Weitere Bestimmungen a) Die Tiere sind in einem gepflegten Zustand zu präsentieren b) Die Schautiere sind nach Möglichkeit an einem Halfter c) Für männliche Tiere über einem Jahr gelten die von der d) Zur Präsentation der Tiere im Ring haben die Vorführer Schauleitung und Richter sind ermächtigt bei schwerwiegenden
X. Gültigkeit Diese Schauordnung des Bundesverbandes der Deutschen |